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Rechtliche Grundlagen

Muss ich Erste Hilfe leisten?

Wenn die Gesundheit bedroht ist, werden bei jedem Menschen existentielle Ängste wach. Daher hofft man, von schweren Erkrankungen, Notfällen oder Unfällen verschont zu bleiben.  Allerdings kann jeder von uns in eine Notsituation geraten – und das zu jeder Zeit! Wer sachgemäße Hilfe erwartet, sollte auch bereit sein, zu helfen, wenn es andere betrifft.

Dies ist jedoch nicht nur eine zwischenmenschliche und moralische Verpflichtung, sondern auch durch den Gesetzgeber im § 323c des Strafgesetzbuches (StGB) und § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgesehen.

Viele Menschen bringen Erste Hilfe ausschließlich mit Unfällen im Straßenverkehr in Verbindung, die irgendwo auf der Welt passieren. Dass der größte Teil der Notfälle aber oft im unmittelbaren Lebensumfeld geschieht und nahestehende Menschen unsere Hilfe brauchen, ist den meisten Personen nicht bekannt.

Was passiert wenn ich einen Fehler mache?

Der Ersthelfer soll dazu gebracht werden, jede Möglichkeit der Hilfeleistung wahrzunehmen, um auch die letzte Rettungschance zu nutzen. Die Folgen einer nicht erfolgten Hilfeleistung sind in der Regel immer schwerwiegender, als die spontane und schnelle Hilfe jedes Laien.

Teilweise ergibt sich bei den Teilnehmern die Frage, was bei falscher erster Hilfeleistung passiert. Hier kann darauf verwiesen werden, dass nur dann mit einer Bestrafung zu rechnen ist, wenn diese Schädigung grob fahrlässig und/oder vorsätzlich herbeigeführt wird (§ 680 BGB). Hierzu aus dem Gesetzestext: Grob fahrlässig handelt, wer: ,, …nicht das beachtet, was im gegebenen Fall jedem Menschen einleuchten müsste und einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat.“ {Kommentar zu § 277 BGB)

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